Angeln für Kinder in Bayern

Auf das Alter kommt es an:

Unter 10 Jahre

Ich benötige jemand der mich beaufsichtigt und die Verantwortung übernimmt. Diese Aufsichtsperson muss volljährig sein und im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des Erlaubnisscheins für das Gewässer.

Wichtig ich darf nur die Ausrüstung meines Begleiters benützen und keine Tätigkeiten, die mich überfordern, z.B. das Töten von Fischen.

Es gibt keinen Fischereischein ich darf unter 10 Jahren aber an die Fischerei „herangeführt“ werden, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer die volle Verantwortung über die Einhaltung aller Regeln übernimmt.

Über 10 Jahre

Auf der Gemeinde kann ich mir den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Er gilt bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.

Der wesentliche Unterschied liegt nun darin, dass ich eigene Erlaubnisscheine für Gewässer kaufen kann bzw. kaufen muss. Meine Begleitung werde ich aber noch nicht los: es muss eine volljährige Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines auf Lebenszeit ist, die Aufsicht übernehmen.

Ich darf nun selbst mit meiner Ausrüstung fischen. Die Aufsichtsperson braucht keine Erlaubnis für das Gewässer!

Über 12 Jahre

Ab 12 Jahre darf ich endlich die bayerische Fischerprüfung machen (hier geht es zu den Vorbereitungskursen). Es bringt mir aber zunächst nur Wissen über die Fachgebiete. Erst ab 14 Jahren kann ich mir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen.

Über 14 Jahre

Jetzt ist es soweit ich kann mir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen lassen – Voraussetzung ist die bestandene Fischerprüfung!

Wie bei den Erwachsenen gelten dieselben Bedingungen: erst der obligatorische Vorbereitungskurs, dann die Online-Präsenzprüfung mit den 60 Fragen aus dem Fragenkatalog.

Mit dem Fischereischein auf Lebenszeit wechsle ich in den Erwachsenenstatus. Ich darf alleine ohne Aufsicht Angeln. Es gelten aber die Bedingungen für Erwachsene – auch die Preise!

Es ist eine freie Entscheidung, wer will kann auch bis 18 Jahre noch mit dem Jugendfischereischein (unter dessen Bedingungen) angeln.

Über 18 Jahre

Der Jugendstatus ist vorbei, der Jugendfischereischein wird ungültig mit dem 18. Geburtstag. Um zum Fischen zu gehen brauche ich den Fischereischein auf Lebenszeit, der nur bei Vorlage der bestandenen Fischerprüfung ausgestellt wird.